Bistum Aachen Finanzbericht 2015
Lernorte des Glaubens
Freiheit ist eine Grundeigenschaft des Menschen. Ihre Ausgestaltung will allerdings erlernt sein. Deshalb gehört Bildung zum Kernbestand kirchlichen Handelns. Sie eröffnet den Menschen Chancen und Perspektiven für ein gelingendes Leben, und sie befähigt zur Teilhabe und zur aktiven Gestaltung des Zusammenlebens in der Gesellschaft. Die Kirche im Bistum Aachen nimmt ihren Bildungsauftrag in verschiedenen Bereichen wahr. Sie reichen vom Religionsunterricht bis zur Trägerschaft von Schulen. Dabei sind Schulen auch Lernorte des Glaubens und Orte der Seelsorge.
Aufwendungen nach Aufgabenbereichen
Durch Klicken auf den jeweiligen Aufgabenbereich erscheint die Erläuterung zur Mittelverwendung.
Aufwendungen nach Aufgaben
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2015
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2014
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(TEuro)
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(TEuro)
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Kirchengemeinden, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Verbände
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118.093,3
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116.152,4
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Bildung
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66.883,5
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68.609,5
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Pastorale Felder, Jugend- und Erwachsenenarbeit
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17.684,1
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16.790,5
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Caritas
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16.064,3
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14.191,0
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Gemeinsame Aufgaben der deutschen Diözesen, Weltkirche
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10.925,9
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9.925,7
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Finanzaufwendung und Altersversorgung
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43.600,6
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40.786,9
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Verwaltung
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16.722,3
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17.292,0
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Gebäudebewirtschaftung
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8.326,6
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7.260,7
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Hebegebühren
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7.350,4
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6.914,0
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Weitere Aufwendungen
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7.310,1
|
8.753,1
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Gesamt
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312.960,9
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306.675,9
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Aktiva
Aktiva
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2015
(TEuro) |
2014
(TEuro) |
A. Anlagevermögen
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517.959,7
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527.631,4
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
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871,4 |
792,2
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1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
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52.310,2
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53.114,0
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2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
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3.559,6
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2.736,9
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3. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
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343,7
|
173,3
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I. Vorräte
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0,0
|
0,0
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II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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1. Forderungen
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10.724,7
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3.189,7
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2. Sonstige Vermögensgegenstände
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6.148,4
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6.418,5
|
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16.873,1
|
9.608,3
|
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
|
0,0
|
0,0
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IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
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183.114,5
|
133.799,6
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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3.819,6
|
3.726,2
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Bilanzsumme
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721.766,9
|
674.765,6
|
Passiva
Passiva
|
2015
(TEuro) |
2014
(TEuro) |
B. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
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1.556,5
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1.949,9
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1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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253.855,3
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233.964,6
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2. Sonstige Rückstellungen
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45.597,2
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43.497,3
|
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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617,5
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640,6
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2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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3.956,4
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4.498,4
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3. Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Einrichtungen
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15.411,1
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13.583,4
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4. Verbindlichkeiten aus Kollekten und Spenden
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173,2
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165,1
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5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
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468,2
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387,1
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6. Sonstige Verbindlichkeiten
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3.930,1
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4.708,3
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Passive Rechnungsabgrenzungsposten
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4.910,6
|
4.707,4
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Bilanzsumme
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721.766,9
|
674.765,6
|
Der Bischöfliche Stuhl Aachen ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei der Gründung des Bistums Aachen im Jahr 1930 erhielt er Vermögenswerte des Erzbischöflichen Stuhls Köln – insbesondere solche, die durch Stiftungen, Erbschaften oder Schenkungen aus dem Gebiet des neuen Bistums der alten Erzdiözese zugeflossen waren. Heute verfügt der Bischöfliche Stuhl über ein sogenanntes Zweckkapital von rund 6,5 Mio. Euro, das im Wesentlichen in Immobilien und Beteiligungen angelegt ist.
Das Budget des Bischöflichen Stuhls im Jahr 2015 betrug rund 0,4 Mio. Euro. Neben den laufenden bischöflichen Tätigkeiten sind beim Bischöflichen Stuhl Sonderaufgaben angesiedelt. Zudem wird aus dem Budget die laufende Instandhaltung und Bewirtschaftung der Immobilien finanziert.
Der Haushalt und das Vermögen des Bischöflichen Stuhls sind keine ausschließlich dem Bischof vorbehaltenen Mittel. Vielmehr benötigt der Bischof als Verwalter und Nutznießer für jede Umschichtung der Vermögenswerte die Genehmigung des Vermögensverwaltungsrats und des Domkapitels als Beratungsgremien des Bischofs.
Ein besonderes Erbe
Das Domkapitel Aachen legt seine Finanzen offen und veröffentlicht erstmals einen Jahresabschluss. Die Zahlen werden nur mit einem intensiven Blick auf die Aufgaben des Domkapitels verständlich: die pastorale Arbeit und die Sorge für die Domkirche und das Weltkulturerbe.
Der Aachener Dom ist ein besonderes Gebäude. Er ist Bischofskirche und Zentrum des Glaubens für das Bistum Aachen, er ist gleichzeitig eines der bedeutendsten europäischen Kulturgüter und Weltkulturerbe. Das macht die spirituelle und kulturelle Arbeit im Dom in der Verantwortung des Domkapitels zu einer besonderen Herausforderung.
Diözesane Stiftungen
Das Stiftungsforum Kirche im Bistum Aachen und vier weitere bischöfliche Stiftungen des privaten Rechts wurden im Jahr 2009 durch den damaligen Bischof von Aachen Dr. Heinrich Mussinghoff ins Leben gerufen. Damit erfolgte eine Neuordnung des Stiftungswesens im Bistum, die Stifterinnen und Stiftern einen Rahmen gibt, in dem sie ihre Ideen und Visionen engagiert verwirklichen können.
Die Stiftungen sind rechtlich selbstständige Körperschaften. Sie wurden mit einem Stiftungskapital in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. Euro ausgestattet und auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen für Stiftungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen und in der kirchlichen Stiftungsordnung für das Bistum Aachen errichtet. Am 2. Januar 2009 erhielten sie vom Regierungspräsidenten in Köln die Anerkennung.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 betrug das Stiftungskapital einschließlich der zugehörigen Treuhandstiftungen rund 25 Mio. Euro.
Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung sind diese Stiftungen seitens der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt. Sie fördern gemäß ihren Satzungen verschiedene kirchliche Zwecke, zum Beispiel die pastoralen Dienste im Bistum Aachen, die Partnerschaft mit der Kirche in Kolumbien, den Bildungsbereich an den bischöflichen Schulen, die Denkmalpflege und den Erhalt von kirchlicher Kunst, die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Altenarbeit.