Risikobericht

Melissa Lemke hat gerade ihre Abschlussprüfung als Erzieherin an der Liebfrauenschule bestanden. Jetzt startet sie nahtlos in den Beruf. Die Absolventinnen und Absolventen des Berufskollegs werden händeringend am Arbeitsmarkt gesucht.

Die Kirchen in Deutschland haben im Laufe der Zeit neben dem pastoralen Dienst vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft übernommen, in Bildung und Erziehung sowie im sozial-karitativen Bereich. Vor diesem Hintergrund muss das Bistum Aachen vorausschauend planen, Chancen erkennen sowie Risiken angemessen begegnen und sie überwachen.

Die größte Risikoposition ergibt sich aus der schwer zu prognostizierenden Entwicklung des Kirchensteueraufkommens. Sie hängt von einem breiten Spektrum an externen Einflussfaktoren ab. Insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Kirchensteuererträge künftig nicht mehr in dem Maße steigen werden, wie es in den vergangenen Jahren zu beobachten war. Da die Handlungsmöglichkeiten der Kirche auf der Ertragsseite stark eingeschränkt sind, ist es aus der Verantwortung für die zahlreichen und vielfältigen sozialen, Bildungs- und sonstigen kirchlichen Einrichtungen und Institutionen heraus geboten, in der aktuell günstigen Einnahmensituation vorausschauend zu handeln, um dieses gesellschaftlich relevante Engagement nachhaltig aufrechterhalten zu können.

Im Finanzbereich begegnet das Bistum potenziellen Kapitalmarktrisiken durch konservative Anlagevorgaben, die auf langfristigen Vermögenserhalt ausgelegt sind. Über die Vorgaben der Anlagerichtlinien des Bistums Aachen ist der Spielraum für Diversifikation und Risikostreuung klar eingegrenzt. Damit wird einerseits das Schadensrisiko minimiert, das aus einer verfehlten Anlagepolitik resultieren könnte, andererseits sind renditestarke, aber risikoreiche Anlageprodukte nicht verfügbar. Aufgrund eines effizienten Portfoliomanagements werden dennoch vorzeigbare Renditen erwirtschaftet.

Obwohl die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen organisatorisch und rechtlich selbstständig agieren, besteht dennoch eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bistum, da dieses Erträge aus der Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle an Kirchengemeinden und Verbände weitergibt. Dadurch wirkt sich die Kirchensteuerentwicklung auf die Einnahmeseite der genannten Einrichtungen aus, während die Kostenseite von den Verantwortlichen vor Ort gesteuert wird. In wirtschaftlich schwierigen Situationen wird damit das Bistum zum ersten Ansprechpartner. Mit der Prüfung der Budgets und Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und der kirchlichen Einrichtungen durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Generalvikariates ist eine wichtige Prüfinstanz eingerichtet.

Die bindende Zusage für einen angemessenen Unterhalt des Klerus und anderer Kirchenbediensteter nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stellt eine Verbindlichkeit in einer nicht unerheblichen Größenordnung dar. Über einen hinreichend großen Kapitalstock wird diese Risikoposition nachhaltig abgesichert. Der handelsrechtlich hierfür vorgegebene Zinssatz basierte bislang auf der Zinsentwicklung der vergangenen 7 Jahre. Ab 2016 wird eine 10-Jahres-Periode betrachtet. Vom Wahlrecht, den 10-Jahres-Zinssatz bereits 2015 anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

Ziel der Bistumsleitung ist die realitätsnahe Abbildung der Vorsorgeverpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz. Eine Verzinsung des Vermögens in der Größenordnung des für die gesetzlichen Rückstellungen maßgeblichen Zinses ist unter Berücksichtigung der restriktiven Anlagerichtlinien aus heutiger Sicht unrealistisch. Deshalb hat das Bistum zusätzlich eine Rücklage gebildet, die von einem Zinssatz in Höhe von 2,75 Prozent ausgeht und die Bewertungsdifferenz zwischen der handelsrechtlichen Rückstellung und der erwarteten Verpflichtung deckt.

Die Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienst und somit auch die Beschäftigten im Bistum Aachen haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Ihnen gewährt die KZVK (Katholische Zusatzversorgungskasse) die arbeitsvertraglich zugesicherte Betriebsrente. Durch eine Systemumstellung von einer umlagefinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in ein kapitalgedecktes System ist seit dem Jahr 2002 ein Sanierungszuschuss erhoben worden. Aufgrund eines BGH-Urteils vom 9. Dezember 2015 ist dieses Geld allerdings zurückzuzahlen. Dennoch wird auch zukünftig eine finanzielle Unterstützung der KZVK durch die Arbeitgeber notwendig sein. Entsprechende Lösungsansätze wurden bereits beschlossen.

Wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen zeichnet sich eine erhöhte Nachfrage nach Bauleistungen ab. Dies könnte mittelfristig zu steigenden Baukosten und gegebenenfalls auch kapazitätsbedingten Bauverzögerungen bei Projekten des Bistums und der Kirchengemeinden führen.