Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Bischöflicher Stuhl

An der Bischöflichen Marienschule in Mönchengladbach gibt es neben einer Big Band zahlreiche weitere Musikensembles, die auch außerhalb der Schule auftreten.

Aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls werden neben der Vermögensverwaltung im Wesentlichen besondere Aufgaben finanziert.

Der Bischöfliche Stuhl erzielt Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (rund 43.000 Euro), unter anderem als Betriebskostenzuschuss für das Jugendhaus Krefeld. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere Miet- und Pachterträge ausgewiesen. Diese stiegen im Jahr 2015 um rund 29.000 Euro. Hinzu kamen Entschädigungsansprüche.

Die betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr deutlich von 758.000 Euro auf 403.000 Euro, da in den Vorjahren umfangreiche Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen anfielen, die 2014 abgeschlossen wurden. Neben dem ausgewiesenen Zuschuss zur Finanzierung der Bischof-Hemmerle-Professur mit 30.000 Euro sowie Abschreibungen sind in den sonstigen Aufwendungen unter anderem Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, enthalten. Hinzu kommen Energie- und Bewirtschaftungskosten.

Im Jahr 2014 ausgewiesene außerordentliche Aufwendungen von 50.000 Euro für Einzahlungen von Stiftungskapital wurden 2015 umgegliedert in Zuwendungen und Umlagen an Kirchengemeinden. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Die Finanzerträge von rund 470.000 Euro stammen im Wesentlichen aus Ausschüttungen der Beteiligungen an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft und den Genussrechten der Pax-Bank.

Durch die Finanzerträge konnte im Jahr 2015 das negative Betriebsergebnis ausgeglichen werden. Danach verbleibt ein Jahresüberschuss von 246.000 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn von rund 18.000 Euro.