Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses Bischöflicher Stuhl

Die im vorliegenden Finanzbericht dargestellten Informationen sind umfassender und ausführlicher, als dies im formellen Jahresabschluss notwendig ist. Damit wird eine bessere Verständlichkeit des Zahlenwerks erreicht. Über Detailaufrisse zu einzelnen Positionen wird überdies eine höhere inhaltliche Nachvollziehbarkeit ermöglicht.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Bischöflichen Stuhls Aachen. Dieser in der formellen und aggregierten Form nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches erstellte Jahresabschluss wurde zur Prüfung vorgelegt.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Im Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls Aachen – bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhang – wurden folgende Feststellungen getroffen:

  • Die Prüfung wurde nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

  • Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

  • Es wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Mit Datum vom 25. Juli 2016 hat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Bischöflichen Stuhl Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts für den Jahresabschluss 2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.